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Verordnungen, Richtlinien und Normen

Geologinnen und Geologen sind verpflichtet, Arbeiten nach professionellen Standards auszuführen, die in Fachdokumentationen, Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen definiert sind.

Hammer, Gesetzestext
Fachdokumentationen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen

Auftraggeber und Allgemeinheit erwarten von Geologinnen und Geologen qualitativ einwandfreie Arbeit. Dazu müssen diese den aktuellen Stand der Wissenschaft, Arbeits- und Untersuchungsmethoden, Gesetze, Normen und Richtlinien kennen.

Diese Seite bietet Links und Inhalte zu:

  • Fachdokumentationen
    Wegleitungen, Vollzugshilfen, Richtlinien, Leitlinien, Praxishilfe oder Grundlagen
  • Gesetzen und Verordnungen
    Bundes- und kantonale Regelwerke im Bereich der Geologie

Die Ziele, die mit geologischen Dienstleistungen erreicht werden sollen, sind im Bundes- und im kantonalen Recht festgelegt. Zu den Querschnittsbereichen gehören Raumplanung, Bauwesen, Energie, Umwelt- und Gewässerschutz sowie Koordinationsaufgaben. 

Um dauerhafte Schäden an Gütern und Personen sowie an der Umwelt zu verhindern, sind geologische Arbeiten nach anerkannten fachlichen Standards zu planen und durchzuführen. Um die Durchführbarkeit von Projekten beurteilen zu können, ist es besonders wichtig, über geologische Informationen und Daten über den Untergrund in ausreichender Menge und Qualität zu verfügen.

Im Gegensatz zur Oberflächenvermessung fehlen in der Schweiz jedoch noch weitgehend die für den geologischen Untergrund geltenden Normen und Standards, was eine einheitliche Dokumentation des Untergrundes nicht garantiert. Das bedeutet, dass das erforderliche Niveau der Voruntersuchungen von Region zu Region sehr unterschiedlich sein kann. 

Um die Arbeit der Fachleute zu steuern, sorgen die Bundesämter in Zusammenarbeit mit den kantonalen geologischen Diensten und Vertretern der Privatwirtschaft und der Wissenschaft für die regelmässige Veröffentlichung und Aktualisierung der Fachdokumentation.

Neben methodologischen und technischen Aspekten trägt diese Dokumentation auch zur Konkretisierung nicht näher spezifizierter Rechtsbegriffe aus Gesetzen und Verordnungen bei, um eine transparente Anwendung der Gesetzgebung zu gewährleisten.

Eine Übersicht über die wichtigsten Publikationen, die die Erbringung geologischer Dienstleistungen in der Schweiz regeln, wird nach Fachgebieten gegliedert (nicht abschliessende Liste).

Grundwasser

Die unten genannten Referenzen werden vom Bundesamt für Umwelt veröffentlicht:

Unter diesem Link finden Sie auch eine umfassende Dokumentation zu den BAFU-Publikationen im Bereich Wasser.

 

Naturgefahren

Die unten genannten Referenzen werden vom Bundesamt für Umwelt veröffentlicht.

Unter diesem Link finden Sie auch eine umfassende Dokumentation zu den BAFU-Publikationen im Bereich Naturgefahren.

 

Bauten und Infrastrukturen

Die unten genannten Referenzen werden vom Bundesamt für Umwelt sowie vom Bundesamt für Strassen veröffentlicht. 

Siehe auch diesen Link für den Zugang zu den Normen des ASTRA in Bezug auf Nationalstrassen (insbesondere Themen Geotechnik, Umwelt und Risikomanagement).

 

Geothermie

Die unten genannten Referenzen werden vom Bundesamt für Energie veröffentlicht.

Georessourcen

Die unten genannten Referenzen werden vom Bundesamt für Landestopografie veröffentlicht.

Geodaten

Beobachtungen und Informationen, die bei geologischen Dienstleistungen erworben werden, stellen grundlegende Geodaten nach Bundesrecht dar. Als solche müssen diese Geodaten gemäss den technischen Vorschriften der zuständigen Bundesämter beschrieben und strukturiert werden:

SIA - Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein

Der SIA hat mit seinem breit angewendeten und prägnanten Normenwerk anerkannte und unverzichtbare nationale Regeln der Baukunde geschaffen.

VSS - Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute

Der VSS erarbeitet und verwaltet das Schweizerische Normenwerk im Bereich Strassen und Verkehr. 

CHGEOL - Schweizerischer Geologenverband

CHGEOL veröffentlicht Factsheets, die für den Geologenberuf relevant sind.

Der Bund kann gemäss Art.3 der Bundesverfassung nur in jenen Bereichen tätig werden, für die ihm die entsprechende Kompetenz übertragen ist. Im Bereich der Geologie und des Untergrundes gibt es nur wenige Bestimmungen auf Bundesniveau. Geologische Themen werden meist kantonal geregelt und spiegeln die jeweiligen Gegebenheiten und historischen Entwicklungen.

Nach der Verabschiedung der Energiestrategie 2050 durch das Schweizer Volk am 21. Mai 2017 ermöglichte die Revision der Verordnung über die Landesgeologie am 1. Januar 2018 jedoch angesichts des wachsenden Interesses am unterirdischen Raum für Geothermie- und CO2-Speicherprojekte die Bedürfnisse in Zusammenhang mit den geologischen Daten zum Untergrund zu präzisieren.   

Systematische Sammlung des Bundesrechts

Das Schweizer Regierungsportal bietet eine konsolidierte systematische Sammlung des Bundes- und Völkerrechts, die in Kapitel und Themen gegliedert ist.


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